Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Firma Partnerteams GmbH & Co. KG als Betreiber der Website www.partnerteams.de ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den geltenden technischen Standards barrierefrei zugänglich zu machen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.partnerteams.de.
Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.partnerteams.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:
E-Mail: info@partnerteams.de Telefonnummer: +49 2173 2650335 Kontaktformular: https://partnerteams.de/#contact Anschrift: Rheinpromenade 11, 40789 Monheim am Rhein
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.partnerteams.de ist teilweise konform und entspricht dadurch weitestgehend den Anforderungen der WCAG 2.1 Level AA. Einige Teile des Inhalts sind jedoch nicht vollständig barrierefrei. Wir streben eine vollständige Konformität an und arbeiten kontinuierlich daran, verbleibende Barrieren zu beseitigen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei zugänglich:
- Die Überschriftenhierarchie entspricht teilweise nicht den WCAG-Vorgaben.
- Die Website wird schrittweise an die WCAG 2.1 Level AA-Anforderungen angepasst.
Bewertungsmethode
Die folgenden Methoden wurden verwendet, um die Barrierefreiheit der Website zu bewerten:
- Selbsteinschätzung: Die Überprüfung der Website erfolgte intern.
Durchsetzungsverfahren
Wir sind stets bemüht, alle Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu klären. Sollte es dennoch vorkommen, dass Sie mit unserer Rückmeldung auf Ihr Barrierefreiheits-Anliegen nicht einverstanden sind oder wir innerhalb einer angemessenen Frist nicht auf Ihre Anfrage reagieren, haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit, ein Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsverfahren einzuleiten.
Für private Unternehmen ist kein besonderes Schlichtungsverfahren über eine offizielle Stelle vorgeschrieben. Sie können sich jedoch an die zuständigen Marktüberwachungsbehörden wenden, welche ab dem 28. Juni 2025 die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG überwachen. Diese Behörden können bei Verstößen Maßnahmen ergreifen und Vermittlungsgespräche anbieten.
Wir empfehlen jedoch, sich zunächst direkt an uns zu wenden (siehe Kontaktdaten oben). In den meisten Fällen lassen sich Fragen und Probleme im direkten Dialog klären.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR): c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg Telefon: 0391 567 6970 E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Letzte Aktualisierung: 11.05.2026